Führerscheinklassen

Führerscheinausbildung für alle Fahrerlaubnisklassen

Wir bieten unseren Fahrschülern eine gewissenhafte und qualitativ hochwertige Führerscheinausbildung für alle Fahrerlaubnisklassen zu fairen Konditionen. Aktuellste Lernmethoden und Fahrzeuge bereiten professionell auf Straßenverkehr und Mobilität vor.

Selbst nehmen wir regelmäßig an Weiterbildungen und Seminaren teil. Gerne beraten wir fachkundig und unverbindlich.

PKW-KLASSEN

 KlasseBeschreibungVoraussetzungenAusbildung
  
B
Kraftwagen bis 3,5 t zG

Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis
750 kg zulässiger Gesamtmasse, bei Anhängern
mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der
Kombination auf  3.500 kg begrenzt.
  • Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung
 B96Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene
Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über
750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt
auf max. 4.250 kg
  • Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung: keine
 BEKraftwagen der Klasse B und Anhänger über
750 kg und bis 3.500 kg zG.
  • Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

  • Vorbesitzt Klasse B

Ausbildung: Praxis

Leistungserbringung: Praktische Prüfung

MOTORRAD-KLASSEN

 KlasseBeschreibungVoraussetzungenAusbildung
 
Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis
50 ccm Hubraum oder Elektromotor

  • 15 Jahre

  • Biometrisches Passbild


Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorieprüfung
 
AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) /
Dreirädrige Kleinkrafträder /
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt



Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung
 
A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³,
Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse
max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten
Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³
bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Leistung bis max. 15 kW.

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung
von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung

A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem
Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH
von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung
von mehr als 15 kW.

  • Mindestalter:
    zu a) 24 Jahre bzw. 20 bei mind. 2 Jahren
    Vorbesitz der Klasse A2.
    zu b) 21 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung

LKW-KLASSEN

 KlasseBeschreibungVoraussetzungenAusbildung
  
C1

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr
als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Vorbesitz Klasse B

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Gutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung
 
C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG)
mit einem Anhänger über 750 kg zG,

Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem
Anhänger über 3,5 t zG. Fahrzeugkombination zG in
beiden Fällen max. 12 t.
  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Vorbesitz Klasse C1

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt



Ausbildung: Praxis

Leistungserbringung:
Praxisprüfung
 
C

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als
8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG (nach oben keine
Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG
  • Mindestalter: 21 / 18 Jahre

  • Vorbesitz Klasse B

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung

CE

Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG

  • Mindestalter: 21 / 18 Jahre

  • Vorbesitz Klasse C

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung

BUS-KLASSEN

 KlasseBeschreibungVoraussetzungenAusbildung
  
D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8
aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m
beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
  • Mindestalter: 21 Jahre

  • Vorbesitz Klasse B

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung
 
D1E

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem
Anhänger über 750 kg zG.
  • Mindestalter: 21 Jahre

  • Vorbesitz Klasse D1

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt



Ausbildung: Praxis

Leistungserbringung:
Praxisprüfung
 
D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8
Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
  • Mindestalter: 24 Jahre

  • Vorbesitz Klasse B

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung

DE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D
und einem Anhänger über 750 kg zG.

  • Mindestalter: 24 Jahre

  • Vorbesitz Klasse D

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Praxis

Leistungserbringung:
Praxisprüfung

SONDERKLASSEN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

 KlasseBeschreibungVoraussetzungenAusbildung
  
L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max.
40 km/h,

auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h
gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende
Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie

Leistungserbringung:
Theorieprüfung
  
T

Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende
Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils
nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen
Anhänger geführt werden.
  • Mindestalter: 16 Jahre für bbH bis 40 km/h/
    18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt



Ausbildung: Theorie & Praxis

Leistungserbringung:
Theorie- & Praxisprüfung