Vorschriften für die Fahrschulen
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen sowie der zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten abgestimmten weiteren Reduzierungen der Kontakte dürfen Fahrschulen wieder Fahrstunden in allen Klassen anbieten, der theoretische Unterricht darf jedoch nur online durchgeführt werden
Fahrausbildung in Praxis
Daher ist die Fahrausbildung unter Einhaltung der Hygienevorgaben aus der Corona-Verordnung möglich.
Fort- und Weiterbildungen sind möglich
Die Corona-Verordnung erlaubt den Besuch von Weiterbildungskursen der fünf Module zur Verlängerung der Qualifikation als Berufskraftfahrer in Baden-Württemberg. Können die erforderlichen Nachweise für eine Verlängerung des Eintrags der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein nicht vorgelegt werden, verlängert die Fahrerlaubnisbehörde die Eintragung der Schlüsselzahl 95 bis 30. Juni 2021 und fertigt einen entsprechenden neuen Kartenführerschein aus. Dies gilt nur, sofern die Schlüsselzahl 95 nicht bereits vor dem 16. Dezember 2020 abgelaufen ist. Vom Erfordernis der Qualifikation als Berufskraftfahrer darf nicht abgesehen werden. Im Falle einer Verlängerung nach der hier genannten Übergangsregelung wird bei der Vorlage aller für eine reguläre Verlängerung erforderlichen Unterlagen eine reguläre Verlängerung um fünf Jahre vorgenommen.